Der Kanton Basel-Stadt fördert «Jugend und Sport» und den Erwachsenensport in Zusammenarbeit mit dem Bund.
Der Kanton fördert die von privaten Verbänden und Vereinen organisierten sportlichen Aktivitäten und den Individualsport nach dem Prinzip der Subsidiarität.
Der Kanton koordiniert und unterstützt die von Schulen, Verbänden, Vereinen und weiteren Organisationen durchgeführten sportlichen Tätigkeiten. Er stellt Anlagen und Material zur Verfügung und kann Beiträge gewähren.
Der Kanton gewährt zur Förderung des Vereinssports Sportvereinen mit Sitz im Kanton jährliche Beiträge. Diese richten sich nach der Anzahl der aktiven Mitglieder mit Wohnsitz im Kanton. Die Vereinskosten für die Benützung von Sportanlagen können berücksichtigt werden. *
Das Schulgesetz regelt den obligatorischen Schulsport. Der Kanton fördert darüber hinaus den freiwilligen Sport in der Schule.
Der Kanton kann Sportprojekte von öffentlichem Interesse durchführen oder deren Durchführung durch Dritte unterstützen.
Der Kanton kann die sportwissenschaftliche Forschung sowie den Spitzen- und Leistungssport mit Projektbeiträgen fördern.