In den P-Zug (sowie den E-Zug und den A-Zug) können in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 die Schülerinnen und Schüler übertreten, die im Zeugnis des 8. Schuljahres die folgende Voraussetzung erfüllen: Die Summe der dreifach gezählten Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik und den dreifach gezählten gerundeten Durchschnitt aus den Zeugnisnoten in den Fächern Geographie/Naturlehre und Geschichte und der eineinhalbfach gezählten Zeugnisnoten in den Fächern Französisch und Englisch und den einfach gezählten gerundeten Durchschnitt aus den Zeugnisnoten in den Fächern bildnerisches Gestalten, textiles Gestalten und technisches Gestalten und der einfach gezählten Zeugnisnoten in den Fächern Musik und Sport ergibt mindestens den Wert 78,75 (3*D+3*M+3*GN/Gs+1,5*F+1,5*E+BG/TexG/TechG+Mu+Sp≥ 78,75). *
In das Zeugnis wird «Berechtigung für den Übertritt in den P-, den E- und den A-Zug» eingetragen. *