Die neu zu bildenden Klassen sind so zu planen, dass unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen nicht mit der Überschreitung der Höchstzahlen, auch nicht im Verlauf der folgenden Jahre, gerechnet werden muss.
Verändert sich wider Erwarten vor Schuljahresbeginn die Zahl der angemeldeten Schüler so, dass die Einhaltung der Höchstzahlen nicht mehr gewährleistet ist, so ist die Zahl der neu zu bildenden Klassen zu vergrössern, sofern es die personellen, räumlichen und stundenplantechnischen Vorarbeiten und Möglichkeiten noch erlauben.