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Das Schulprogramm umfasst *
- das Leitbild für eine Schule als Lern- und Lebensraum;
- das Betriebskonzept der Schule (einschliesslich der Hausordnung);
- die Konzepte für
Das Leitbild wird von der Schulleitung und der Schulkonferenz gemeinsam beschlossen.
Die übrigen Teile des Schulprogramms werden von der Schulleitung erlassen. Bei der Erarbeitung arbeitet die Schulkonferenz mit, beim Konzept für den Einbezug der Schülerinnen und Schüler und der Hausordnung zusätzlich die Schülerschaft, bei der Hausordnung zusätzlich die Hauswartung. *
Das Schulprogramm wird jeweils für mindestens vier Jahre beschlossen. *
Die Schulleitung gibt der Volksschulleitung und, bei den von den Gemeinden geführten Schulen, zusätzlich der zuständigen Stelle der Gemeinden das Schulprogramm zur Kenntnis.
In den vom Kanton geführten Schulen müssen das Leitbild und die Hausordnung durch den Schulrat genehmigt werden.