Als Betreuerin oder Betreuer der Maturaarbeit suchen die Schülerinnen und Schüler eine schulinterne Lehrperson. Für das Koreferat ernennt die Schulleitung eine schulinterne Lehrperson oder eine externe Fachperson.
Die Lehrpersonen einer Schule sind grundsätzlich verpflichtet, Maturaarbeiten zur Betreuung und für das Koreferat anzunehmen.
Betreuerinnen und Betreuer können in der Regel höchstens sechs Maturaarbeiten zur Betreuung annehmen. Es sind die allgemeinen Bestimmungen über den Ausstand von Behördenmitgliedern zu beachten.
Betreuerinnen und Betreuer begleiten die Arbeit von der Themenfindung bis zur mündlichen Präsentation, insbesondere helfen sie bei der Themenwahl, der Konzepterarbeitung, der Material- und Quellensuche, der Terminplanung und bei methodischen Problemen. Dies wird in einem schulinternen Leitfaden ausführlich dargelegt.