Die Benutzung und Ausleihe von Medien der Pädagogischen Dokumentationsstelle (PDS) sind kostenlos, soweit im Folgenden nicht etwas anderes bestimmt ist.
414.710
Verordnung betreffend die Gebühren der Pädagogischen Dokumentationsstelle[1] des Kantons Basel-Stadt
(Gebührenverordnung PDS)
Präambel
Gebührenverordnung PZ.BS | Lehrmittel / Schulmaterial / Schulbibliotheken
gestützt auf § 4 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren vom 9. März 1972[2],
Art. 1 Grundsatz
Art. 2 Benutzungsausweis
Für die Ausstellung des Benutzungsausweises wird eine einmalige Gebühr von CHF 5 erhoben. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gilt eine reduzierte Gebühr.
Bei Verlust des Benutzungsausweises wird eine Gebühr von CHF 10 in Rechnung gestellt.
Art. 3 Mahnungen
Nach einer gebührenlosen Erinnerung werden für Mahnungen die folgenden Gebühren erhoben:
Bei Medienkisten gelten die Kiste und die Medien in der Kiste als ein Medium.
Art. 4 Ersatz- und Bearbeitungskosten
Wer Medien beschädigt, verliert oder nach vier Mahnungen nicht zurückbringt, ist verpflichtet, die Kosten für Reparatur oder Ersatz (Preis für Beschaffung des Mediums) sowie Bearbeitung und ev. weitere Folgekosten zu übernehmen.
Zusätzlich zu den Kosten für die Reparatur (durch Dritte oder PDS) für den Ersatzkauf (durch Benutzenden oder PDS) wird folgende Bearbeitungsgebühr verlangt: CHF 20, bei Wiederbeschaffung durch Benutzende CHF 10.
Bei Medienkisten gelten die Kiste und die Medien in der Kiste als einzelne Medien.
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 26.06.2007 | 01.07.2007 | Erlass | Erstfassung | KB 30.06.2007 |
| 01.07.2008 | 01.08.2008 | § 3 Abs. 1 | geändert | - |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 26.06.2007 | 01.07.2007 | Erstfassung | KB 30.06.2007 |
| § 3 Abs. 1 | 01.07.2008 | 01.08.2008 | geändert | - |