Kanton und Gemeinden sorgen für ein ausreichendes Angebot von früher Deutschförderung fremdsprachiger Kinder im Vorschulbereich. Sie fördern hierzu insbesondere die Deutschförderung in Spielgruppen und Kindertagesstätten.
Kinder mit Förderbedarf in Deutsch sind verpflichtet, vor der Einschulung während eines Schuljahres an drei Halbtagen pro Woche ein geeignetes Förderangebot zu besuchen. Der Besuch einer Spielgruppe mit Deutschförderung ist in diesem Umfang unentgeltlich.
Das zuständige Departement oder die zuständige Stelle der Gemeinden sorgt unter Mitwirkung der Erziehungsberechtigten für die Abklärung des Förderbedarfs.
Die Erziehungsberechtigten sorgen bei festgestelltem Förderbedarf dafür, dass ihr Kind das Förderangebot regelmässig besucht. Der Besuch eines Angebots kann vom zuständigen Departement oder von der zuständigen Stelle der Gemeinden angeordnet werden.
Bei wiederholter Verletzung ihrer Pflichten können die Erziehungsberechtigten vom zuständigen Departement oder von der zuständigen Stelle der Gemeinden mit einer Busse bis Fr. 1'000 belegt werden.