Der Schulpsychologische Dienst berät Lehrkräfte, Schulbehörden und Erziehungsberechtigte und empfiehlt Massnahmen zur Verbesserung der Schul- und Erziehungssituation. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Untersuchung und Beratung: Schulreifeuntersuchungen, Berichte zum Übertritt in sonderschulische Spezialangebote und Sonderschulen, für integrative Sonderschulung, ambulante Heilpädagogik und Privatschulfinanzierungen sowie für Internats- und Heimplatzierungen,
- Begleitung im therapeutischen Prozess (Therapiesitzung),
- Sprechstunden in Schulen,
- Krisenintervention,
- Konfliktmanagement,
- Moderation,
- Mediation,
- Expertentätigkeit,
- Vermittlung von Fachwissen, Referate, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.