Diese Verordnung regelt die Gebühren für Bildungsgänge und Kurse der höheren Berufsbildung sowie für Kurse der berufsorientierten Weiterbildung an den kantonalen Berufsfachschulen und an der Höheren Fachschule Bildungszentrum Gesundheit Basel Stadt (BZG).
Sie regelt zudem die Gebühren für Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, die vom Bereich Mittelschulen und Berufsbildung selbst durchgeführt werden.