Die Kommission für die Berufsbildung in Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen sowie die Kommission für die kaufmännische Berufsbildung werden vom Regierungsrat auf dessen eigene Amtsdauer gewählt, unter gleichzeitiger Bezeichnung der Präsidentinnen bzw. Präsidenten. Die Kommissionen setzen sich aus je 8–15 Mitgliedern zusammen.
Arbeitgeberorganisationen und Arbeitnehmerorganisationen werden gleichmässig berücksichtigt. Ebenfalls wählbar sind Vertreterinnen und Vertreter privater Bildungsinstitutionen. Die Verwaltung ist bis zu höchstens einem Drittel der Mitglieder durch Berufsfachschulen, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Abteilung Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung sowie die Prüfungsleitungen vertreten.
Weitere Personen, auch Vertreterinnen und Vertreter der Berufsfachschulen und Delegationen der Lernenden, können mit beratender Stimme beigezogen werden. Die Präsidentin oder der Präsident der zuständigen Berufsbildungskommission legt nach Rücksprache mit der Abteilung Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung und den Berufsfachschulen die jeweilige Vertretung fest.
Das Sekretariat der Kommissionen wird von der Abteilung Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung geführt.
Jährlich findet mindestens eine gemeinsame Sitzung beider Kommissionen statt.