Zur Beaufsichtigung der Schule wird eine Schulkommission bestellt, die aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zehn Mitgliedern besteht. Sie wird vom Regierungsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Die Direktorin bzw. der Direktor wohnt von Amtes wegen den Sitzungen der Schulkommission mit beratender Stimme bei.
Die Schulkonferenz wählt für eine Amtsdauer von vier Jahren in geheimer Abstimmung aus ihrer Mitte zwei ständige Vertretungen in die Schulkommission sowie je einen Ersatz. Diese nehmen an den Sitzungen der Schulkommission mit beratender Stimme teil. Sie können nicht mehr als eine vollständige Amtsperiode als solche in die Schulkommission abgeordnet werden; nach vierjährigem Unterbruch ist dagegen eine frühere Vertretung wieder wählbar.
Die Lernenden können aus ihrem Kreis zwei Vertretungen in die Schulkommission wählen. Ausser bei der Besprechung von Personalangelegenheiten, nehmen sie an den Sitzungen der Schulkommission teil. Sie haben dabei eine beratende Stimme.
Bei der Bestellung der Schulkommission sollen die verschiedenen politischen Parteien und die Berufsfelder in angemessener Weise berücksichtigt werden.