Das Kursgeld wird semesterweise erhoben.
Massgebend für die Erhebung des Kursgeldes ist der stipendienrechtliche Wohnsitz.
Das Kursgeld beträgt CHF 1'500 pro Semester.
Für auswärtige (ausserkantonale und ausländische) Auszubildende wird zusätzlich zum Kursgeld ein Schulgeld erhoben, wenn der zuständige Kanton das Schulgeld nicht übernimmt. Die Höhe des Schulgeldes ist im Regionalen Schulabkommen (RSA) geregelt.