Die FHNW besteht bei ihrer Gründung aus
- der Fachhochschule Aargau (FHA) mit den Fachbereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung und Kunst, Soziale Arbeit und Pädagogik;
- der Fachhochschule beider Basel (FHBB) mit den Fachbereichen Bau, Industrie (inkl. Chemie), Wirtschaft, Gestaltung und Kunst;
- der Fachhochschule Solothurn (FHSO) mit den Fachbereichen Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit (inkl. angewandte Psychologie);
- der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB);
- der Pädagogischen Fachhochschule Solothurn (PHSO).
Die Verträge zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel- Stadt über die Fachhochschule beider Basel (Fachhochschulvertrag) in Kraft seit 1. August 1997 und über die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) in Kraft seit 1. Januar 2004 werden mit Inkrafttreten dieses Vertrages aufgehoben.
Die Integration der Musikhochschule und der schola cantorum der Musikakademie der Stadt Basel erfolgt im Jahr 2008. Die Regierung des Kantons Basel-Stadt trifft alle dafür erforderlichen Vorkehrungen.
Auf das Gründungsdatum der FHNW hin erstellen die in Abs. 1 lit. a-e genannten Institutionen Übergabebilanzen, deren Aktiven und Passiven nach von den Regierungen der Trägerkantone gemeinsam festgelegten Grundsätzen zu bewerten und zu übernehmen sind. Mobilien, Einrichtungen und Informatikwerte werden der FHNW unentgeltlich übergeben. Die Immobilien bleiben im Besitz der Kantone. Für die Musikhochschule und die schola cantorum der Musikakademie der Stadt Basel erstellt die Musikakademie eine Übergabebilanz auf das Integrationsdatum hin.
Die Berechnung der für die erste Leistungsauftragsperiode gültigen Beitragsquote erfolgt auf der Basis der Studierendenzahlen pro Fachbereich im Jahr 2003.
Zur Abfederung der prognostizierten Mehrbelastung der Kantone Aargau und Solothurn verzichtet der Kanton Basel-Stadt in den Jahren 2008 bis 2011 auf einen Teil der berechneten Entlastung. Auf der Basis der im Jahr 2004 prognostizierten Entlastung für Basel-Stadt in der Höhe von 8,1 Millionen Franken im Jahr 2008 beträgt die Abfederung im Jahr 2008 Fr. 1,4 Mio., im Jahr 2009 Fr. 1,0 Mio., im Jahr 2010 Fr. 1,0 Mio. und im Jahr 2011 Fr. 0,4 Mio. Der Kanton Aargau wird im Jahr 2008 um Fr. 0,4 Mio. entlastet, die Entlastung für den Kanton Solothurn beträgt im Jahr 2008 Fr. 1,0 Mio., im Jahr 2009 Fr. 1,0 Mio, im Jahr 2010 Fr. 1,0 Mio. und im Jahr 2011 Fr. 0,4 Mio. Entspricht die tatsächliche Entlastung des Kantons Basel-Stadt nicht der Prognose von 8,1 Millionen Franken, erfolgt eine anteilsmässige Anpassung der Abfederung.
Der Fachhochschulrat der FHNW erlässt mit Zustimmung der Regierungen Übergangsbestimmungen, soweit die Inbetriebnahme der FHNW und die Überführung der bisherigen kantonalen Fachhochschulen dies erfordern.
Ist die Ausfertigung neuer Arbeitsverträge für die Mitarbeitenden der FHNW bis zum Gründungstermin der FHNW nicht möglich, gelten die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Arbeitsverträge und die damit verbundenen Versicherungsverhältnisse mit den bisherigen Pensionskassen bis zu dem von den Regierungen gemeinsam festgelegten Termin weiter. Neu eintretende Mitarbeitende werden nach den bisher am Arbeitsort geltenden Bedingungen angestellt.
Mitarbeitenden, die ihre bisherige Funktion in der FHNW beibehalten, ist der nominelle Besitzstand gewährleistet.
Die FHNW übernimmt alle vertraglichen Verpflichtungen der in Abs. 1 und 2 genannten Vorgängerinstitutionen.
Die Einberufung der Eröffnungssitzung der IPK erfolgt durch das Parlamentsbüro desjenigen Kantons, in dem die FHNW ihren Sitz hat.
Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages bzw. mit der Integration der heutigen Fachhochschulen in die FHNW enden alle Amtsperioden der an den bisherigen Institutionen eingesetzten Gremien.