Universitäre Gliederungseinheiten sind die Fakultäten, die Departemente und die Institute.
Departemente sind Budget- und Verwaltungseinheiten der Fakultäten. Sie umfassen die durch die Fakultät zugewiesenen Träger von Lehre, Forschung und Dienstleistung. Sie planen, organisieren und koordinieren die Tätigkeit ihrer Mitglieder. Fakultäten und Departemente können sich zur inhaltlichen Koordination von Lehre, Forschung und Dienstleistung in einem engen disziplinären Zusammenhang in Fachbereiche untergliedern; diese verfügen über keine administrativen Strukturen.
Institute sind Budget- und Verwaltungseinheiten, die Inhalte in Lehre, Forschung und Dienstleistung in einem fakultätsübergreifenden Fachzusammenhang abdecken. Sie sind direkt dem Rektorat unterstellt.
Das Rektorat legt bei der Gründung der Institute die Modalitäten der Konstituierung, Organisation, Zuständigkeit und Mitbestimmung fest. Der Leistungsaustausch zwischen Institut und Fakultäten wird in Leistungsvereinbarungen geregelt.
Universitäre Gliederungseinheiten können mit Genehmigung durch den Universitätsrat ihre Arbeit unter strategischen Zielsetzungen interdisziplinär und in der Regel fakultätsübergreifend in Kompetenzzentren koordinieren.
Die Organisationsreglemente der Fakultäten, Departemente und Institute sehen als Organe die Vorsteherin bzw. den Vorsteher (im Falle der Fakultäten die Dekanin bzw. den Dekan) sowie die Versammlung und gegebenenfalls weitere Organe vor. *
Die Versammlungen repräsentieren die Gesamtheit der Universitätsangehörigen der Gliederungseinheiten. Die Gruppierungen sind in den Versammlungen nach den in diesem Statut für die konstituierenden Versammlungen festgelegten Schlüsseln vertreten. Änderungen in der prozentualen Verteilung können mit der Zustimmung aller Gruppierungen beschlossen werden.
Die Fakultäts-, Departements- und Institutsversammlungen erlassen unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Rektorat Organisationsreglemente. Diese regeln die Zuweisung der in den §§ 16 - 18 erwähnten Kompetenzen und Aufgaben an die Organe im Einzelnen. Sie setzen die prozentualen Anteile der Gruppierungen in den Organen fest und ordnen das Verfahren für die Wahl der Gruppierungsvertretungen. Ausserdem definieren sie Stellung, Amtszeit, Kompetenzen und Aufgaben der Vorsteherinnen und Vorsteher bzw. Dekaninnen und Dekane, die aus dem Kreis der Inhaberinnen und Inhaber hauptamtlicher Professuren gewählt werden. *
Die Verantwortung für den Inhalt von Lehre und Forschung liegt bei den einzelnen Professorinnen und Professoren.