Grundlage für die Ermittlung der Beiträge der Vertragskantone bildet die Vollkostenrechnung der Universität.
Die Vertragskantone finanzieren die Vollkosten ihrer Studierenden.
Das Restdefizit wird auf der Basis der Vollkosten unter Abzug der Erträge der Universität einschliesslich der Beiträge der Vertragskantone gemäss Abs. 2 berechnet. Die Vertragskantone finanzieren das Restdefizit des jeweiligen Beitragsjahres nach Abzug eines Standortvorteils von 10 % zu Lasten des Kantons Basel-Stadt. Sie teilen das verbleibende Restdefizit im Verhältnis ihrer von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) für das Vorjahr errechneten und publizierten Standardisierten Steuererträge (SSE) vor Ressourcenausgleich auf. *
Die Regierungen überprüfen die Höhe des Standortvorteils bei erheblichen und langfristig wirkenden Änderungen der örtlichen Ansiedlung der Universität oder in Folge des Einflusses anderweitiger standortbezogener Parameter. *
Sie überprüfen die Aufteilung des verbleibenden Restdefizits aufgrund der SSE, wenn sich der prozentuale Anteil eines Vertragskantons am verbleibenden Restdefizit über eine Leistungsperiode um mehr als 5 Prozentpunkte verändert. *
Sie können den Parlamenten mit Vorlage des Berichts zum Globalbeitrag eine Änderung der Höhe des Standortvorteils gemäss Abs. 3bis beziehungsweise eine Änderung der Aufteilung des verbleibenden Restdefizits gemäss Abs. 3ter beantragen. *
Die Regierungen der Vertragskantone einigen sich hinsichtlich der Detailregelungen.
Wird der Leistungsauftrag nicht rechtzeitig erneuert, entrichten die Vertragskantone den letzten jährlichen Finanzierungsbeitrag bis zum Abschluss der Verhandlungen jeweils für ein weiteres Jahr.