Das Anatomische Museum steht unter der Aufsicht der Vorsteherin oder des Vorstehers des Anatomischen Instituts der Universität Basel. Die Leitung erfolgt durch die Konservatorin oder den Konservator des Museums.
451.800
Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel[1]
Präambel
Anatomisches Museum: Ordnung | Museen und Sammlungen
Art. 1
Art. 2
Einnahmen und Ausgaben des Anatomischen Museums Basel sind im Budget des Anatomischen Instituts der Universität Basel nach dem Bruttoprinzip auszuweisen.
Art. 3
Öffnungszeiten:
Wissenschaftlich Interessierte können in Ausnahmefällen nach Vereinbarung das Museum auch ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten besichtigen. Für Gruppen gelten Sonderregelungen.
Art. 4
Eintrittspreise:
Art. 5
Freier Eintritt: Sonntag und Donnerstag für Schüler und Schülerinnen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit Schülerausweis sowie für Studierende mit gültiger Legitimationskarte.
Art. 6
Gruppenbesuche sind nach vorheriger Vereinbarung werktags möglich. Einschränkungen können sich aus personellen oder organisatorischen Gründen ergeben.
Anmeldungen haben mindestens drei Tage vor Besuchstermin zu erfolgen.
Art. 7
Die vorliegende Ordnung wird am 1. Dezember 1995 wirksam.[4] Sie ersetzt die Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung der Anatomischen Sammlung vom 11. April 1974.
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 12.07.1995 | 01.12.1995 | Erlass | Erstfassung | KB 30.08.1995 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 12.07.1995 | 01.12.1995 | Erstfassung | KB 30.08.1995 |