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452.300

Verordnung betreffend die Erhebung von Gebühren durch das Staatsarchiv

Vom 23. November 2004 (Stand 28. November 2004)

Präambel

Staatsarchiv: Gebührenverordnung | Archive und Bibliotheken

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

gestützt auf das Gesetz über die Verwaltungsgebühren vom 9. März 1972[1] und auf § 9 Abs. 3 des Gesetzes über das Archivwesen vom 11. September 1996[2],

beschliesst:

Das Staatsarchiv erhebt folgende Gebühren: Das Staatsarchiv erhebt folgende Gebühren:

Ziff. 1

Für Auszüge aus den Kirchenbüchern (Tauf-, Ehe- und Todesscheine): Fr. 30.- pro Auszug.

Ziff. 2

Für Bestätigungen (Zeugnisse, Schulnachweise) sowie Abschriften bzw. Transkriptionen von Urkunden, Akten, Protokollen: Fr. 25.- pro ausgestelltes Dokument.

Ziff. 3

Die Benützung des Staatsarchivs ist in der Regel unentgeltlich. Fachspezifische Beratungen (Archivierung, Digitalisierung, Informatik etc.), welche die in § 16 der Registratur- und Archivierungsverordnung beschriebene Beratungsfunktion öffentlicher Organe überschreiten, sind kostenpflichtig. Stundenansatz: Fr. 120.- bis Fr. 240.-, je nach der erforderlichen Qualifikation der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.

Ziff. 4

Für Nachforschungen bei der Beantwortung von Anfragen und der Erstellung von Bestätigungen, Abschriften, Transkriptionen etc., die das übliche Mass an Auskunftserteilung überschreiten, wird zusätzlich zu den in Ziff. 1 und 2 genannten Gebühren eine Aufwandentschädigung in Rechnung gestellt: Stundenansatz Fr. 100.-.

Ziff. 5

Das Erstellen von Reproduktionen (Kopien, Fotografien, Scans, Filme, Dias, etc.) aus Unterlagen des Staatsarchivs sowie das Veröffentlichen von Reproduktionen ist bewilligungs- und gebührenpflichtig. Für die Herstellung und Veröffentlichung von Reproduktionen gelten die Reglemente des Staatsarchivs.

Egress

Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam.[3] Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung betreffend die Erhebung von Gebühren durch das Staatsarchiv vom 22. Juni 1982 aufgehoben.

KB 27.11.2004

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
23.11.2004 28.11.2004 Erlass Erstfassung KB 27.11.2004

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 23.11.2004 28.11.2004 Erstfassung KB 27.11.2004