Dieses Gesetz regelt die öffentliche Statistik im Kanton Basel-Stadt.
Es bezweckt,
- die Aufgaben der öffentlichen Statistik im Kanton zu bestimmen;
- die öffentliche Statistik im Kanton zu organisieren;
- die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden auf dem Ge-biet der öffentlichen Statistik zu fördern;
- den Zugang zu statistischen Informationen zu gewährleisten;
- die Einhaltung des Datenschutzes und der Informationssicherheit zu gewährleisten.