Lexipedia

460.210

Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige

Vom 1. Juni 2010 (Stand 9. August 2010)

Präambel

Maturitätskurse für Berufstätige: Gebührenverordnung | Erwachsenenbildung

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

gestützt auf § 75 des Schulgesetzes vom 4. April 1929[1],

beschliesst:

Art. 1 Geltungsbereich

Die vorliegende Verordnung regelt die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige.

Art. 2 Definition

Die Definition des Wohnsitzes im Sinne dieser Verordnung richtet sich nach Art. 4 des Regionalen Schulabkommens (RSA 2009).

Art. 3 Einschreibegebühr

Die Einschreibegebühr beträgt CHF 200.

Die Einschreibegebühr ist mit Einreichung der Anmeldung fällig.

Die Einschreibegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.

Art. 4 Kursgeld

Das Kursgeld beträgt pro Semester CHF 800.

Für Kursteilnehmende, die während eines Semesters in den Bildungsgang eintreten, wird das Kursgeld pro rata temporis erhoben.

Art. 5 Zahlungstermin

Das Kursgeld wird semesterweise erhoben.

Das Kursgeld ist innert der in der Rechnung festgelegten Zahlungsfrist zu begleichen. Als Stichtage für die Rechnungstellung gelten der 31. Januar und der 31. August.

Das Kursgeld kann in zwei Raten oder semesterweise beglichen werden.

Art. 6 Teilerlass

In Härtefällen kann das Kursgeld für Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt auf schriftliches und begründetes Gesuch hin vom Erziehungsdepartement reduziert werden.

Art. 7 Rückerstattung

Bei Austritten sind die Stichtage 31. Januar und 31. August massgebend für die Erhebung des Kursgeldes. Bezahltes Kursgeld wird nicht zurückerstattet.

Art. 8 Schulgeld

Für Kursteilnehmende mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Basel-Stadt wird zusätzlich zum Kursgeld gemäss der Schulgeldverordnung und dem Regionalen Schulabkommen ein Schulgeld erhoben.

Egress

Schlussbestimmung

 

Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird auf Beginn des Schuljahres 2010/11 am 9. August 2010 wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Kursgeldverordnung für die Maturitätskurse für Berufstätige vom 18. Oktober 2005 aufgehoben.

KB 05.06.2010

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
01.06.2010 09.08.2010 Erlass Erstfassung KB 05.06.2010

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 01.06.2010 09.08.2010 Erstfassung KB 05.06.2010