Im Familienbudget werden die tatsächlich erzielten und die zumutbarerweise erzielbaren Einkünfte angerechnet.
Als anrechenbares Einkommen wird im Familienbudget das Total der für die rechtskräftige Steuerveranlagung massgeblichen Einkünfte eingesetzt.
Ist die massgebliche Steuerveranlagung nicht rechtskräftig, wird auf die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung abgestellt.
Fehlt eine Steuerveranlagung oder haben sich die Verhältnisse seither erheblich verändert, wird eine entsprechende Berechnung auf der Grundlage der letzten Lohnausweise und anderer Einkommens- und Vermögensbelege vorgenommen.
Vom Total der Einkünfte werden für die im Haushalt lebenden Personen pro Elternteil Fr. 2'000 und pro Kind Fr. 1'000 pauschal als Einkommensfreibetrag abgezogen. *
Nicht berücksichtigt für das Total der Einkünfte werden: der Eigenmietwert und die Liegenschaftsunterhaltskosten sowie die Unterhaltsbeiträge, die für die in Ausbildung stehende Person mit eigenem Haushalt bestimmt sind.
Als Abzug vom Total der Einkünfte gelten: für Steuerpflichtige mit selbstständiger Erwerbstätigkeit oder Lohnabhängige ohne Pensionskasse Beiträge an die Säule 3a und beim Einkauf von Beitragsjahren für die 2. Säule oder die Pensionskasse gilt ein Freibetrag von maximal Fr. 15'000 p.a.. *
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sowie kantonale Beihilfen werden zum Einkommen hinzugerechnet.