Der Kredit steht zur Verfügung für: *
- Stipendien für die Ausbildung und Weiterbildung geeigneter Studierender beider Geschlechter aus Entwicklungsländern an baslerischen und anderen Hoch- und Fachschulen aller Art (Ausbildungs- und Lebenskosten);
- die Kosten der Betreuung der Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihres Aufenthaltes in der Schweiz;
- die Reisekosten von der Heimat der Stipendiatinnen und Stipendiaten nach dem Ausbildungsort in der Schweiz und zurück, soweit diese Kosten nicht anderweitig finanziert werden können;
- unter Umständen auch für die Kosten von Urlaubsreisen in die Heimat der Stipendiatinnen und Stipendiaten, sofern die betreffenden Stipendiatinnen und Stipendiaten mehr als zwei volle Jahre in der Schweiz studieren.