Das Präsidialdepartement entscheidet über die Förderung von Einzelprojekten.
Das Präsidialdepartement setzt eine Fachjury ein, die die Gesuche um Förderung von Einzelprojekten prüft und das Präsidialdepartement bei seinen Entscheiden berät. Die Fachjury setzt sich aus mindestens fünf Fachpersonen für Kulturvermittlung aus verschiedenen Sparten zusammen. Den Vorsitz übernimmt eine Vertreterin oder ein Vertreter des Präsidialdepartements. Die Mitglieder werden von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Präsidialdepartements auf Vorschlag der Abteilung Kultur gewählt. Ihre Amtsdauer beträgt vier Jahre; eine Wiederwahl ist möglich.
Das Präsidialdepartement führt eine Geschäftsstelle zur Förderung der Kulturvermittlung.
Das Präsidialdepartement kann selbstständig oder in Zusammenarbeit mit geeigneten Partnerinnen oder Partnern spezielle Förderformate und Initiativen gemäss § 2 Abs. 1 lit. b konzipieren und durchführen.