Die Preisarbeiten sind bis zum 30. April des Jahres, in dem der Preis erteilt werden soll, dem Rektorat einzureichen. Sie müssen ohne Nennung des Namens des Verfassers bzw. der Verfasser mit einem Motto versehen und von einem verschlossenen Briefumschlag begleitet sein, welcher das Motto als Aufschrift trägt und in welchem der Name des Verfassers bzw. der Verfasser mitgeteilt wird.
Die eingereichten Preisarbeiten sind vom Rektor an die zuständige Fakultät weiterzuleiten. Diese hat bis zum 30. Juni dem Rektor die Zuerkennung des Preises bekanntzugeben oder ihm mitzuteilen, dass keine der eingereichten Arbeiten den Preis der Universität Basel verdiene.
Ist dies der Fall, oder ist überhaupt keine Preisarbeit eingegangen, so ist die in Betracht kommende Fakultät bzw. sind die nachfolgenden Fakultäten befugt, den Preis einem Forscher bzw. einer Arbeitsgemeinschaft für eine bereits erbrachte wertvolle wissenschaftliche Leistung zuzuerkennen.