Für polizeiliche Einsätze, die durch einen Fehlalarm verursacht wurden, gilt ein Kostenrahmen von Fr. 290 bis Fr. 1'450, je nach Aufwand, sofern die Einsatzzeit für die Alarmbearbeitung und Klärung der Alarmursache 45 Minuten nicht überschreiten. Längere Einsatzzeiten werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.
Polizeiliche Einsätze, die durch einen Missbrauch von öffentlichen Alarmeinrichtungen verursacht werden, werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.
Die missbräuchliche Beanspruchung polizeilicher Übermittlungseinrichtungen (z.B. Funk usw.) wird bei einem Aufwand von mehr als zwei Einsatzstunden mit Fr. 290 bis Fr.1'230 in Rechnung gestellt, sofern ein Verschulden der Verursacherin oder des Verursachers vorliegt.
Polizeiliche Einsätze, die durch eigenes vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden verursacht werden, welches unmittelbar drohende Gefährdungen oder eintretende Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Umwelt zur Folge haben, werden nach dem effektiven Aufwand in Rechnung gestellt.
Für polizeiliche Einsätze, die durch Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder Ärgerniserregung im Rauschzustand verursacht werden, werden unabhängig eines allfälligen Strafverfahrens folgende Gebühren in Rechnung gestellt: