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562.400

Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über das Gewerbe der Reisenden

Vom 11. Januar 2011 (Stand 16. Januar 2011)

Präambel

Reisendengewerbe: Verordnung | Handel / Märkte / Schaustellungen

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

gestützt auf Art. 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 23. März 2001 über das Gewerbe der Reisenden[1], auf Art. 26 Abs. 2 der Verordnung vom 4. September 2002 über das Gewerbe der Reisenden[2] und § 10 des Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung (RLG) vom 29. Juni 2005[3],

beschliesst:

Art. 1 Vollzug des Bundesgesetzes

Das Präsidialdepartement vollzieht das Bundesgesetz vom 23. März 2001 über das Gewerbe der Reisenden.

Auf Gesuch erteilt die Fachstelle Messen und Märkte der Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing des Präsidialdepartementes als Bewilligungsbehörde die in Art. 2 Abs. 1 lit. a bis c des Bundesgesetzes vorgesehenen Bewilligungen.

Art. 2 Zeitliche Beschränkung

Das Anbieten von Waren und Dienstleistungen gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a und b des Bundesgesetzes ist untersagt

1. zwischen 18.30 und 08.00 Uhr; die Fachstelle Messen und Märkte kann nach Rücksprache mit der Kantonspolizei für besondere Anlässe Ausnahmen bewilligen, sowie
2. an öffentlichen Ruhetagen; vorbehalten bleiben die im Gesetz betreffend die öffentlichen Ruhetage und Ladenöffnung vorgesehenen Ausnahmen.

Art. 3 Örtliche Beschränkung

Das Anbieten von Waren und Dienstleistungen gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a und b des Bundesgesetzes ist untersagt

1. in den Gebäuden der öffentlichen Verwaltung sowie
2. in privaten Liegenschaften, sofern dies durch Aufschrift oder auf andere Weise kundgetan wird.

Egress

Schlussbestimmung

 

Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam.[4]

KB 15.01.2011

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
11.01.2011 16.01.2011 Erlass Erstfassung KB 15.01.2011

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 11.01.2011 16.01.2011 Erstfassung KB 15.01.2011