Für die schriftliche Theorieprüfung wird keine Note vergeben; sie gilt als bestanden, wenn 85 % aller Aufgaben korrekt gelöst wurden.
Für die praktische Prüfung gilt die Notenskala eins bis sechs (1 bis 6), wobei die höchste Note die sechs (6) ist und Noten unter vier (4) als ungenügend gelten.
In der praktischen Prüfung bilden die Zielfahrten den zentralen Bestandteil der Prüfung und machen mehr als 50 % der Gesamtnote aus. Jede Zielfahrt ist mit einer Einzelnote zu bewerten. Weitere Prüfungsaufgaben, namentlich mündliche Fragen, Fahrweise, Bedienung des Taxameters, Handhabung der zulässigen Hilfsmittel, welche mit Einzelnoten bewertet werden, legt die Prüfungskommission fest.
Die Bewertung mit halben Noten ist für einzelne Prüfungsaufgaben und einzelne Zielfahrten zulässig. Ergibt das Notenergebnis keine ganze oder halbe Note, ist auf die nächste halbe Note ab- bzw. aufzurunden.
Die Taxiprüfung gilt als bestanden, wenn
- die theoretische Prüfung bestanden wird;
- in der praktischen Prüfung die Gesamtnote von mindestens 4.0 erreicht wird und
- in der praktischen Prüfung höchstens eine ungenügende Zielfahrt und höchstens eine weitere Prüfungsaufgabe als ungenügend bewertet werden.
Den Kandidatinnen und Kandidaten wird jeweils unmittelbar nach Ende der theoretischen und der praktischen Prüfung mündlich und im Nachgang schriftlich mitgeteilt, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht.
Die Prüfungsunterlagen sind an die Abteilung Verkehr zu übermitteln.