Das Recht zum Anschlag oder zum sonstigen Anbringen von Anzeigen und Bildern auf öffentlichem Grund und Boden steht ausschliesslich der öffentlichen Verwaltung zu.
Das Bau- und Verkehrsdepartement oder der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Bettingen oder Riehen kann dieses Recht nach den Vorschriften des Allmendgesetzes ganz oder teilweise Privaten übertragen. *
Die Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs können Plakate an ihren Bauten und Anlagen zulassen. *
Alle qualifizierten Unternehmen müssen sich gleichberechtigt um die Konzession bewerben können. *