Die Unterzeichnenden verpflichten sich, die grenzüberschreitende Information bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen, deren mögliche Auswirkungen die Katastrophenschutzbehörden des Nachbarstaates zu Massnahmen veranlassen könnten, sicherzustellen. Darüber hinaus wird auf Anfrage hin jederzeit Auskunft erteilt.
Dafür werden beiderseits der Grenze Meldeköpfe mit 24-stündigem Betrieb eingerichtet.