Die Unterzeichnenden verpflichten sich, die grenzüberschreitende Information bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen, deren mögliche Auswirkungen die Katastrophenschutzbehörden des Nachbarstaates zu Massnahmen veranlassen könnten, sicherzustellen. Darüberhinaus wird auf Anfrage hin jederzeit Auskunft erteilt.
Zu diesem Zweck werden beiderseits der Grenze Meldeköpfe eingerichtet.