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Grossratsbeschluss betreffend Steuerbefreiung der EUROFIMA, Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial, im Kanton Basel-Stadt

Vom 29. September 1955 (Stand 13. November 1955)

Präambel

Steuerbefreiung der EUROFIMA: GRB | Steuerabkommen

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

 

Im Sinne des Zusatzprotokolls zum internationalen Abkommen über die Gründung der EUROFIMA, Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial, die ihren Sitz in Basel nehmen soll, wird der Gesellschaft im Kanton Basel-Stadt Befreiung von der kantonalen und kommunalen Steuer vom Einkommen und vom Vermögen gewährt.

 

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.

Egress

KB 01.10.1955

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
29.09.1955 13.11.1955 Erlass Erstfassung KB 01.10.1955

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Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 29.09.1955 13.11.1955 Erstfassung KB 01.10.1955