In folgenden Fällen beträgt die Nutzungsgebühr für die in Anspruch genommene Fläche jährlich 1.5 % des durchschnittlichen Landwerts im betreffenden Quartier:
- Lüftungsschächte;
- Lichtschächte;
- Warenlifte;
- Leitungstunnel.
Für Leitungen beträgt die Nutzungsgebühr für die in Anspruch genommene Fläche jährlich 0.5 % des durchschnittlichen Landwerts im betreffenden Quartier.
Der durchschnittliche Landwert beträgt für die Quartiere Altstadt Grossbasel, Altstadt Kleinbasel und Vorstädte Fr. 7'000 pro m² und für die Quartiere Am Ring, Breite, St. Alban, Gundeldingen, Bruderholz, Bachletten, Gotthelf, Iselin, St. Johann, Clara, Wettstein, Hirzbrunnen, Rosental, Matthäus, Klybeck und Kleinhüningen Fr. 2'300 pro m².