Diese Ausführungsbestimmungen regeln:
- die Delegation der Zuständigkeit zwischen dem Bau- und Gastgewerbeinspektorat und der Allmendverwaltung;
- die Zuständigkeit für Hausnummern;
- die formellen Einzelheiten des Baubewilligungsverfahrens und der Überwachung der Bauausführung;
- die Kontrolle von bestehenden Bauten und Anlagen;
- die Definition von Begriffen und Normen des Bau- und Planungsgesetzes und der Bau- und Planungsverordnung;
- die Kompetenzverteilung zwischen dem Departement und dem Bau- und Gastgewerbeinspektorat bezüglich der Ausnahmebewilligungserteilung.