Die Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt ist unter dem Vorbehalt abweichender Bestimmungen für den Vollzug der Brandschutzvorschriften zuständig. Die Abteilung Feuerpolizei der Gebäudeversicherung Basel-Stadt (nachfolgend Feuerpolizei genannt) ordnet die nach dem Stand der Brandschutztechnik nötigen baulichen, technischen und betrieblichen Massnahmen zum Schutze von Personen und Sachen vor den Gefahren von Bränden und Explosionen an.
In den Zuständigkeitsbereich der Feuerpolizei fallen: *
- die Beratung von Bauherrschaften, Architektinnen und Architekten sowie Fachplanerinnen und Fachplanern und der Feuerwehren;
- das Festsetzen der Brandschutzauflagen im Baubewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen;
- das Formulieren von Brandschutzauflagen für Veranstaltungen in Räumen mit grosser Personenbelegung[3] und sinngemäss für Fahrnisbauten, sowie für die Durchführung von Fackelumzügen und das Abbrennen von Höhenfeuern;
- das Mitwirken bei der Festlegung der Brandschutzauflagen für die dem arbeitsrechtlichen Plangenehmigungsverfahren und dem Planbegutachtungsverfahren unterstellten Betriebe;
- die Unterstützung der Berufsfeuerwehr und der Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit (KCB) bei der Erarbeitung von Notfall- und Einsatzplanungen;
- die Prüfung der Ex-Zonenzuteilung im Einvernehmen mit dem Kantonalen Arbeitsinspektorat Basel-Stadt;
- die Durchführung feuerpolizeilicher Kontrollen und das Durchsetzen feuerpolizeilicher Vorschriften;
- der Entscheid über Gesuche betreffend die Lagerung und den Verkauf von Feuerwerk, sowie dessen Kontrolle.