Gesuche um Verleihung von Wasserrechten sind unter Vorlage des Projektes dem Regierungsrat einzureichen.
Die Projekte werden gemäss den Vorschriften von § 1 geprüft und bekannt gemacht, wobei die Auflagefrist bei Anlagen von grösserer Bedeutung mindestens vier Wochen betragen soll. Einsprachen sind dem Gesuchsteller zur Vernehmlassung mitzuteilen und wenn nötig mit dem Gesuchsteller und den Einsprechern mündlich zu erörtern. *
Über die Leitung des Verfahrens und die Ausarbeitung der Verleihungsbedingungen trifft der Regierungsrat die nötigen Verfügungen im Einzelfalle.
Der Regierungsrat teilt dem Gesuchsteller den Entwurf der Verleihungsbedingungen mit und legt den Entwurf dem Grossen Rat mit der Erklärung des Gesuchstellers darüber, ob er sich ihnen unterzieht, zur Beschlussfassung vor. Für die Prüfung des Gesuches erhebt der Kanton kostendeckende Gebühren bis CHF 10'000. Bei besonders aufwändigen Verfahren kann die Gebühr angemessen erhöht werden. *