Die sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Versorgung des Kantons Basel-Stadt mit leitungsgebundener Energie und mit leitungsgebundenem Trinkwasser ist für die Entwicklung des Kantons von zentraler Bedeutung und entspricht einer öffentlichen Aufgabe. In Erfüllung dieser Aufgabe orientiert sich der Kanton ebenso an den Erfordernissen einer sicheren und umweltgerechten Versorgung wie auch an der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsverfassung.
Mit der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität, Erdgas und Trinkwasser auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt werden gemäss den Bestimmungen dieses Gesetzes die Industriellen Werke Basel («IWB») betraut. *
Mit der Versorgung mit Fernwärme auf dem Gebiet der Stadt Basel werden gemäss den Bestimmungen dieses Gesetzes die IWB betraut. Fernwärme im Sinne dieses Gesetzes ist die Versorgung mit leitungsgebundener Wärme in den vom Regierungsrat gestützt auf den Energierichtplan den IWB zugewiesenen Gebieten. *
Dieses Gesetz regelt die Rechtsstellung, die Organisation und die Aufgaben der Industriellen Werke Basel.