Die Geschäftsstelle leitet und koordiniert die Verwaltung des Mobilitätsfonds.
Gesuche um Beiträge müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Beitragsgesuche haben zu enthalten:
- Angaben zur gesuchstellenden Person;
- Beschreibung zum Projekt Dritter, Projekt Basel-Stadt oder zur Projektidee;
- für ein Projekt Dritter und Projekt Basel-Stadt den ausgewiesenen Nutzen und für eine Projektidee den erwarteten Nutzen;
- für ein Projekt Basel-Stadt den Innovationsgehalt;
- beantragten Betrag.
Die Geschäftsstelle kann weitere Unterlagen einfordern.
Sie entwickelt Projekte Basel-Stadt und Projektideen.
Sie prüft die Gesuche Dritter, Projekte Basel-Stadt und Projektideen. Sie stellt die Prüfunterlagen mit Empfehlungen für den Mobilitätsfondsrat zusammen.
Sie ist zuständig für die Organisation, Vorbereitung und Dokumentation der Sitzungen des Mobilitätsfondsrats.
Sie erstellt, gestützt auf die Empfehlungen des Mobilitätsfondsrats und im Namen des Bau- und Verkehrsdepartements, Anträge zur Freigabe der Beiträge gemäss § 17.
Sie leitet die notwendigen Schritte zur Planung der Projektideen Basel-Stadt sowie zur Planung und Umsetzung der Projekte Basel-Stadt ein. Die Geschäftsstelle erstellt bei Bedarf Unterlagen für Ausschreibungen, stimmt diese mit den zuständigen Behörden sowie Organisationen ab und begleitet die Durchführung der Ausschreibung.
Sie erstellt die Vergabevereinbarungen für die freigegebenen Projekte und Projektideen. Diese regeln die konkreten Leistungs- und Auszahlungsmodalitäten zwischen den beitragsempfangenden Personen und dem Kanton.
Sie beaufsichtigt auf Grundlage der Vergabevereinbarungen die gesuchskonforme Planung der Projektideen sowie die gesuchskonforme Planung und Umsetzung der Projekte Dritter und Projekte Basel-Stadt.
Sie erstellt den Jahresbericht über die Mobilitätsfondsrechnung zuhanden des Bau- und Verkehrsdepartements.