Die Darbietung von Strassenmusik bzw. von Strassenkunst, das heisst das mit einer Geldsammlung verbundene Musizieren oder Darbieten von Strassenkunst durch Einzelpersonen oder Gruppen bis maximal vier Personen ist auf dem Gebiet der Stadt Basel nur zu folgenden Zeiten gestattet: Montag bis Samstag, 11.00–12.30 Uhr; 16.00–20.30 Uhr.
Die Darbietung von Strassenmusik bzw. von Strassenkunst in Gruppen von mehr als vier Personen richtet sich nach dem NöRG. *
An Sonn- und Feiertagen ist die Darbietung von Strassenmusik bzw. von Strassenkunst verboten mit Ausnahme der verkaufsoffenen Sonntage von 13.00–18.30 Uhr.
Die Darbietungen dürfen erst zur vollen Stunde innerhalb der bewilligten Zeiten beginnen und müssen nach maximal 30 Minuten beendet werden. Zwischen der halben und der vollen Stunde sind Darbietungen verboten.