Die Stadt beteiligte sich an den Baukosten der von ihr mitbenützten Kanalisation Neuhausstrasse, Strecke Schäferweg bis Anschlussschacht bei der Freiburgerstrasse, durch einen einmaligen Erstellungsbeitrag. Dieser betrug 38,3% bzw. Fr. 459'204.– der gesamten Baukosten von Fr. 1'198'966.20. Falls altersbedingt eine grundlegende Erneuerung oder ein Ersatz der auf Kantonsgebiet mitbenutzten Kanalisationen notwendig wird, ist vor der Erstellung eine entsprechende Kostenbeteiligung der Stadt auszuhandeln.
Die Stadt beteiligt sich ab 1. Juli 1983 an den Kosten für den Betrieb und Unterhalt (Reinigung, Reparatur, Kontrolle) der von ihr mitbenutzten Kanalisationen gemäss Plan Nr. 4'000/4 im Verhältnis der von ihr gelieferten zur gesamten Abwassermenge, wofür die Trockenwettermenge Qte der elektronischen Kanalnetzberechnung von 1975/76 massgebend ist. Dieses Verhältnis ist auf Antrag einer Partei zu überprüfen und bei Änderungen neu festzulegen.
Eine Beteiligung der Stadt an den Kosten der Ableitung besteht jedoch nur bis zu jener Stelle, an der der Anteil des Stadtabwassers ein Prozent des gesamten Abwassers in der Ableitung unterschreitet, gemessen an den für die Dimensionierung massgebenden Wassermengen.