Zur Deckung der nach Abzug des Erlöses aus dem Verkauf von Wärme, Energie, Altmaterial usw. verbleibenden jährlichen Vernichtungskosten (bestehend aus Verzinsung, Amortisation, Betrieb und Unterhalt der KVA) erhebt die KVA Basel eine Vernichtungsgebühr.
Für die Verwertung oder Vernichtung von gewerblichen und industriellen Abfällen wird entsprechend dem hiefür erforderlichen Mehraufwand ein Zuschlag erhoben.
Die Vernichtungsgebühren werden aufgrund der Betriebsrechnungen des Vorjahres und der angelieferten Abfallmengen jeweils per 1. April für das laufende Betriebsjahr festgelegt. Allfällige Gewinne oder Verluste des Vorjahres sind bei der Festsetzung der Gebühren zu berücksichtigen.
Die Vernichtungsgebühr wird auf der Preisbasis Juni 1966 auf Fr. 27.60 (siebenundzwanzig Franken sechzig) pro Tonne festgesetzt. Führt die Teuerung zu einem Anstieg der Selbstkosten von mehr als 5%, so wird die Gebühr entsprechend erhöht.
Die Rechnungsstellung der KVA Basel für die von der Stadt Weil am Rhein gelieferten Abfälle erfolgt an die Stadt Weil am Rhein. Für die von den Industriebetrieben gelieferten Abfälle erfolgt die Rechnungsstellung direkt an den betreffenden Industriebetrieb. Soweit eine Zollgebühr zu entrichten ist, ist diese von jeder Firma direkt am Zoll zu entrichten. Einzelheiten werden zwischen dem Baudepartement des Kantons und der Stadt Weil am Rhein direkt vereinbart.