Ciba-Geigy verpflichtet sich, ab Inbetriebnahme der RSMVA während mindestens zehn Jahren vom Kanton Basel-Stadt 1'500 t und vom Kanton Basel-Landschaft 2'200 t geeigneten Sonderabfall pro Jahr – bezogen auf einen Heizwert von Hᵤ = 4'000 kcal/kg – zur Verbrennung anzunehmen (Vertragsmenge) und für die sachgerechte Entsorgung der anfallenden Verbrennungsrückstände besorgt zu sein.
Hat die Ciba-Geigy in der RSMVA freie Kapazität, so nimmt sie in erster Linie zusätzliche Lieferungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft entgegen.
Falls die RSMVA wegen betrieblicher Probleme in der Anlage, wegen behördlicher Auflagen, mangels Deponiermöglichkeit für die Rückstände oder aus andern Gründen nicht voll genutzt werden kann, kürzt Ciba-Geigy die Vertragsmenge in deren Verhältnis zur Auslegungskapazität. Die Parteien sprechen sich in diesem Falle über andere Entsorgungsmöglichkeiten ab.