789.730
Grossratsbeschluss betreffend Erweiterung der Baumschutzgebiete im Kanton Basel-Stadt
Präambel
Erweiterung der Baumschutzgebiete: GRB | Natur- und Landschaftsschutz
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag seiner Kommission und gestützt auf § 5 des Hochbautengesetzes[1], beschliesst:
1. Die gemäss Zonenänderungsplan Nr. 10432 B des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 1. Juli 1977 neu mit grüner Schraffur gekennzeichneten Gebiete in der Stadt Basel werden den Bestimmungen des § 26 des Anhangs zum Hochbautengesetz[2] über den Schutz des Baumbestandes unterstellt.
2. Die gemäss Zonenänderungsplan Nr. 10284 B neu mit grüner Schraffur gekennzeichneten Gebiete in der Gemeinde Riehen werden den Bestimmungen des § 26 des Anhangs zum Hochbautengesetz[3] über den Schutz des Baumbestandes unterstellt.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und tritt mit Eintritt der Rechtskraft in Wirksamkeit.
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 16.10.1980 | 19.10.1980 | Erlass | Erstfassung | KB 18.10.1980 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 16.10.1980 | 19.10.1980 | Erstfassung | KB 18.10.1980 |