Die Gebühren für Arbeitszeitbewilligungen betragen:
- für einen Tag oder eine Nacht Fr. 60.-
- für mehrere Tage/Nächte innerhalb eines Monats Fr. 120.-
- für jeden weiteren Monat oder Teile davon Fr. 60.-
- pro Gesuch aber maximal Fr. 400.-
Muss die Bewilligung innerhalb von drei Tagen erteilt werden, wird ein Expresszuschlag von Fr. 60.- erhoben.
Änderungen während der Bewilligungsdauer sind der Bewilligungsbehörde umgehend und unaufgefordert mitzuteilen.
Eine mehrjährige Bewilligung wird nur bei stabilen Verhältnissen erteilt.
Die Bewilligung ist im Betrieb anzuschlagen oder ist den Arbeitnehmenden auf geeignete Weise bekannt zu geben.