Taxifahrerinnen und Taxifahrer haben die folgenden Angaben unveränderbar in die entsprechenden Rubriken der Kontrollkarte einzutragen:
- Name und Vorname;
- bei Arbeitsbeginn: die zusammenhängende Ruhezeit vor Arbeitsbeginn, die Kontrollschildnummer des Fahrzeugs und die Zeit des Arbeitsbeginns;
- bei Arbeitsende: die Zeit des Arbeitsendes und das Total der täglichen Gesamtarbeitszeit;
- am Wochenende: das Total der wöchentlichen Gesamtarbeitszeit.
Für Zeiteintragungen sind die Ziffern 0000-2400 zu verwenden. Fehlerhafte Einträge sind durchzustreichen und auf der Rückseite der Kontrollkarte in der Rubrik «Bemerkungen» zu korrigieren.
Tage, an denen keine Taxifahrten ausgeführt werden, sind in der Rubrik «Ruhezeit vor Arbeitsbeginn» wie folgt zu bezeichnen:
- R = wöchentlicher Ruhetag
- R/2 = wöchentlicher freier Halbtag
- F = Ferien
- K = Krankheit
- U = Unfall
- M = Militärdienst; Zivilschutz
Ist der Fahrtschreiber defekt, haben die Taxifahrerinnen und Taxifahrer auf der Rückseite der verwendeten Kontrollkarte zusätzlich die Kontrollschildnummer des Fahrzeugs, für jeden Tag den Kilometerstand bei Dienstbeginn und Dienstende und das Total der gefahrenen Kilometer für Taxifahrten sowie für Privatfahrten einzutragen.
Taxifahrerinnen und Taxifahrer, die noch weitere Berufstätigkeiten ausüben, haben die Kontrollkarte vor Arbeitsbeginn mit der Berufsbezeichnung, der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber und der täglichen Arbeitszeit der anderen Berufstätigkeit zu ergänzen.
Unterstehen sie in ihrer anderen Berufstätigkeit ebenso der ARV, müssen sie zusätzlich im Arbeitsbuch oder in einem anderen zugelassenen Kontrollmittel die Beschäftigung als Taxifahrerin bzw. Taxifahrer festhalten. Während der Tätigkeit als Taxifahrerin bzw. Taxifahrer ist auf der Kontrollkarte unter der Rubrik «Bemerkungen» auf die andere der ARV unterstehende Berufstätigkeit zu verweisen.
Die persönliche Kontrollkarte der laufenden Woche und der vorangehenden vier Wochen (28 Tage) sind während der Arbeitszeit mitzuführen. Kontrollkarten, die nicht mehr mitgeführt werden müssen, sind innert einer Woche unterzeichnet dem Taxibetrieb abzugeben.