Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation für die Unternehmen im Kanton Basel-Stadt als Folge der COVID-19-Pandemie sieht der Regierungsrat die Gewährung von Bürgschaften zur Sicherung von Bankkrediten vor.
Von der Gewährung von Bürgschaften nach dieser Verordnung ausgenommen sind Start-up-Unternehmen, die gestützt auf die Verordnung 2 betreffend Gewährung von kantonalen Start-up-Bürgschaften infolge COVID-19-Pandemie (COVID-19 Start-up-Bürgschafts-verordnung 2) vom 1. Dezember 2020 Bürgschaften beantragen können.