834.420
Entfernung der Pflegeheimliste aus der Gesetzessammlung
Präambel
Kranken- und Unfallversicherung / Kantonale Beiträge im Gesundheitswesen
Bisher wurde die Pflegeheimliste in die Gesetzessammlung aufgenommen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Spitalliste und damit auch die Pflegeheimliste als Rechtsinstitut sui generis zu bezeichnen und besteht aus einem Bündel von Einzelverfügungen. Zudem erfüllt die Pflegeheimliste eine Publizitäts- und Transparenzfunktion. Angesichts der Rechtnatur der Pflegeheimliste wird - analog der Spitalliste - zukünftig auf deren Aufnahme in die Gesetzessammlung verzichtet. Sie wird per 1. Januar 2026 aus der Gesetzessammlung entfernt. Das Verfahren zur Änderung der Pflegeheimliste wird dadurch vereinfacht. Der Publizitäts- und Transparenzfunktion der Pflegeheimliste wird mit deren Publikation im Kantonsblatt sowie auf der Webseite des Gesundheitsdepartements genügend Rechnung getragen.
Die Pflegeheimliste des Kantons Basel-Stadt ist auf der Webseite des Gesundheitsdepartements unter folgendem Link zu finden:
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 16.12.2025 | 01.01.2026 | Erlass | Erstfassung | RRB 16. 12. 2025 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 16.12.2025 | 01.01.2026 | Erstfassung | RRB 16. 12. 2025 |