Der Kanton ist Träger der Öffentlichen Arbeitslosenkasse Basel-Stadt gemäss Art. 77 AVIG.
Die Arbeitslosenkasse ist gemäss § 2 Abs. 2 der Verordnung betreffend Zuständigkeit und Organisation beim Vollzug der Arbeitslosenversicherung im Kanton Basel-Stadt vom 15. November 2011[2] eine Abteilung des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA).