Der Arbeitslosenfonds wird aufgelöst.
Der Arbeitslosenfonds wird bis zu seiner vollständigen Aufhebung umbenannt in «Arbeitslosenfonds in Auflösung»
Das Vermögen des Arbeitslosenfonds in Auflösung wird schrittweise dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gemäss dem Gesetz betreffend den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit übertragen.