Meldungen gemäss § 8c WRFG und Gesuche gemäss §§ 8d und 8e WRFG sind bei der Wohnschutzkommission einzureichen. *
Setzt ein Umbau, eine Renovation oder eine Sanierung ein baurechtliches Verfahren nach BPG oder eine Kanalisationsbewilligung nach der Kantonalen Gewässerschutzverordnungvom 12. Dezember 2000 voraus, so ist dieses im Vorfeld durchzuführen. Nach abgeschlossenem Baubewilligungs- oder Kanalisationsbewilligungsverfahren ist anschliessend bei der Wohnschutzkommission eine Meldung gemäss § 8c WRFG oder ein Gesuch um Bewilligung gemäss §§ 8d oder 8e WRFG einzureichen. *
Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller hat das für die Einleitung des Verfahrens entsprechende Gesuch oder die Meldung inklusive allfälliger weiterer erforderlicher Unterlagen einzureichen. Hierbei hat sich die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller dahingehend zu äussern, ob das Meldeverfahren (einfaches Prüfungsverfahren), das vereinfachte Bewilligungsverfahren oder das umfassende Bewilligungsverfahren beantragt wird. *
Die oder der Vorsitzende kann einen Verfahrenswechsel von Amtes wegen oder auf Antrag der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers beschliessen und dafür erforderliche zusätzliche Angaben und Unterlagen einfordern. *
Parteien des Bewilligungs- oder Meldeverfahrens sind die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller sowie die Eigentümerschaft. Der Mieterschaft und den privaten kantonalen Organisationen im Kanton gemäss Anhang 3 kommt im Bewilligungsverfahren keine Parteistellung zu. *
Die Wohnschutzkommission informiert private kantonale Organisationen im Kanton gemäss Anhang 3 in geeigneter Weise über eingegangene Gesuche.
Die Verfügung der Wohnschutzkommission ist zeitgleich an die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller, die betroffene Mieterschaft sowie den privaten kantonalen Organisationen im Kanton gemäss Anhang 3 zuzustellen.
Nach Vollstreckbarkeit der Bewilligung erfolgt durch die Wohnschutzkommission die Anmerkung gemäss § 8b Abs. 1 WRFG. *
Mit der Ausführung der baulichen Massnahmen darf erst nach Vollstreckbarkeit der Bewilligungen begonnen werden. *