Für die Beitragsvergabe wird dem Präsidialdepartement der Fondsrat beigegeben.
Der Regierungsrat wählt maximal neun Personen in den Fondsrat, die zur Mehrheit Fachleute aus Gewerbe, Handel und Tourismus sind. In den Fondsrat nehmen zwei Kantonsvertreterinnen oder Kantonsvertreter Einsitz. Der Regierungsrat wählt eine unabhängige Fachperson aus dem Bereich nachhaltige Entwicklung in den Fondsrat.
Die Amtsdauer der Mitglieder des Fondsrates beträgt 4 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Fondsrat trifft seine Entscheide mit einfachem Mehr. Der Fondsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Die Person, die den Fonds verwaltet, nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Fondsrates teil.