Zuständig für den kantonalen Pflanzenschutzdienst ist das Bau- und Verkehrsdepartement.
Die Anordnung oder Durchführung von Massnahmen gegen Schädlinge und Krankheiten erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes und der zuständigen Eidgenössischen Forschungsanstalt.
Das Bau- und Verkehrsdepartement ist befugt, die Gemeinden Bettingen und Riehen, die Landwirtschaftskommission, die kantonale Obstbaukommission und die Stadtgärtnerei zur Mitarbeit heranzuziehen.